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GEWÄSSERORDNUNG 2024 I
Vereinsgewässer „Linningsee“ in Lette, Letter Bruchstraße
Die Gewässerordnung gültig ab dem 22.03.2024 ist unbedingt einzuhalten, sowie die Bestimmung der Landesfischereiverordnung.
Jedes aktive Mitglied darf „einen“ angelnden Gast mitnehmen. Die Vereinsmitglieder sind für Ihren Gast verantwortlich und haben diesen über die Gewässerordnung aufzuklären.
Jeder Gastangler muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und darf nur mit 2 Angelruten angeln!
Die Gastkarte gilt von 0-24 Uhr und kostet 10 Euro pro Tag und ist nur in der Geschäftsstelle bei Angler`s Point,Derner Str.84,44532 Lünen erhältlich.Diese kann nur von aktiven Mitgliedern erworben werden!Die Gastkarte muss vor Beginn des Angelns in den Briefkasten in der Vereinshütte eingeworfen werden.
Das Vereinsheim und die Angelplätze sind peinlich sauber zu halten. Das Vereinsheim soll der Allgemeinheit zur Nutzung dienen,gegenseitige Rücksichtnahme ist eine Selbstverständlichkeit. Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Fanggeräte und gefangene Fische sind auf Verlangen vorzuzeigen. Köderfische dürfen nicht mitgebracht werden, das Angeln mit künstlichen Ködern ist erlaubt. Eisangeln und Betreten der Fläche ist nicht erlaubt. Mindestmaße, Schonzeiten und Entnahmemengen sind einzuhalten(siehe Tabelle).Das Angeln vom Boot aus ist vom 01.05.-31.10. erlaubt. Der kleine See darf nicht befahren werden (siehe Zeichnung Vereinsheim). Bootsangler haben Rücksicht auf Uferangler zu nehmen.Es dürfen nur Ruderboote benutzt werden.
Futterboote sind ganzjährig erlaubt,auch im kleinen See.
Ausgenommen ist das gekennzeichnete Schongebiet!
Fischart | Mindestmaße | Schonzeiten | Entnahmemenge |
Aal | 45 cm | keine | 1 Stück pro Tag |
Brasse | 55 cm | keine | 1 Stück pro Tag |
Forelle | 25 cm | keine | 3 Stück pro Tag |
Hecht | 45 cm | 15.02 bis 30.04. | 1 Stück pro Tag |
Stör (Zucht) | Ganzjährig | geschont | ———————- |
Rotauge/Rotfeder | 30 cm | keine | 3 Stück pro Tag |
Karausche | Ganzjährig | geschont | ———————- |
Schuppen/Spiegelkarpfen | 35 cm | keine | 1 Stück pro Tag |
Graskarpfen | Ganzjährig | geschont | ——————— |
Schleie | 35 cm | keine | 1 Stück pro Tag |
Wels | bis 1m kann entnommen werden | über 1m zurücksetzen sind ganzjährig geschont | 1 Stück pro Tag |
Zander | 55cm | 15.02 bis 01.06 | 1 Stück pro Tag |
Barsch | 20cm | keine | 2 Stück pro Tag |
Giebel | 35cm | keine | 1 Stück pro Tag |
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Als Fanggeräte sind erlaubt
3 Angelruten mit jeweils einem Hakensystem
Bei der Ausübung der Fischerei hat sich der Angler in unmittelbarer Nähe zum Angelplatz aufzuhalten, auch mit Bissanzeiger. Angelplätze nur belegen, wenn tatsächlich geangelt wird. Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Ruten einzuholen und ab zu ködern. Gilt auch für ausgehangene Vorfächer. Gefahr der Aufnahme durch Vögel. Schnurreste sind zu entsorgen. Die Fischerei nur auf den vorgegebenen Angelplätzen ausüben.
Bei Betreten der Anlage Schloss bitte im Schlagbaum einrasten und den Schlagbaum wieder schließen! Bitte in Schrittgeschwindigkeit das Seegrundstück befahren.
Bei Ankunft und Abfahrt hat sich jedes Mitgliedin das ausliegende Buch in der Hütte einzutragen!
Offene Feuerstellen am See sind nur mit einer vorgesehenen Feuerschale auf der oberen großen Wiese erlaubt.Alle Brandrückstände sind zu entfernen!Grillen ist erlaubt.
Die Hütte bitte immer sauber verlassen,Ofen reinigen,Holz auffüllen und Müll mitnehmen.
Vor Gemeinschaftsangeln (Hegefischen) sind die Angelplätze vor Beginn sofort zu räumen.
Passive Mitglieder mit gültigem Fischereischein dürfen nur mit einem aktiven Mitglied plus Tageskarte angeln.Der Vorstand behält sich das Recht vor im Einzelfall keine Gastkarte auszustellen.
Arbeitsstunden: Über eine etwaige Befreiung entscheidet im Einzelfall der Vorstand.
Für die Arbeitseinsätze zwecks Teilnahme bitte telefonisch beim Arbeitswart anmelden!
Pro Mitglied sind 10 Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten. Termine siehe Jahresliste.
Nicht geleistete Stunden werden mit 20€ pro Stunde berechnet.
Altersbedingt ab 65 Jahre 5Std., ab 70 Jahre 0 Std.
Wohnwagen und Wohnmobile auf der oberen großen Wiese parken. Kleine Vorzelte sind erlaubt. In den Abend und Nachtstunden ruhig verhalten.Hunde sind generell an der Leine zu halten und dürfen den Angler nicht stören.Wenn das Dixi voll ist, umgehend den Arbeitswart oder den Vorstand informieren!
Ab sofort hat jeder Angler folgende Ausrüstung mitzuführen und zu verwenden: Eine gut gepolsterte Abhakmatte mit einem Mindestmaß von120cm. Einen Unterfangkescher in der Größe von mindestens 40 Zoll. Des Weiteren ist eine große/ lange Lösezange / Hakenlöser mitzuführen bzw. zu verwenden. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben führen im Jahr 2024 zur mündlichen Verwarnung. Ab 2025 wird dieses zur Pflicht für jeden Angler. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben behält sich der Verein weitere Schritte vor.(Versammlungsbeschluss vom 22.03.2024)
Verstöße gegen die Gewässerordnung werden vom Vereinsvorstand geahndet.
Aufsichtspflicht:Unbedingt einzuhalten ist:
1)Schwimmwestenpflicht für Kinder auf Booten 2)Kinder dürfen am See nicht unbeaufsichtigt sein
Sämtliche Veranstaltungen wie Angeltermine,Arbeitseinsätze,Gewässerordnung.Satzung etc.
sind auf unserer Homepage www.asv-brackel.de nachzulesen.
Bei Fischbesatzmaßnahmen ist der See für 10 Tage gesperrt. Der Vorstand